Das Wichtigste auf einen Blick
- Nicht-Dasein definiert anorganische, nicht-körperliche Wesenszustände.
- Die Wahrnehmung basiert auf gesellschaftlichen und hierarchischen Prinzipien.
- Gut und Böse stehen als definierte Gegensätze im Gleichgewicht durch Macht und Legalität.
Inhalt
Dasein und Nicht-Dasein
Das Dasein und Nicht-Dasein im Wissensbereich des Saiyasart beziehen sich auf die Existenz in einer bestimmten Existenzsphäre, in der sie wahrgenommen werden können.
Demzufolge wird das Dasein als ein organischer (körperlicher) Wesenszustand und das Nicht-Dasein als ein anorganischer (nicht-körperlicher) Wesenszustand definiert. Die tatsächliche Existenz der beiden Wesenszustände bleibt jedoch im Dasein, also der entsprechenden Existenzsphäre, bestehen.
Die Wahrnehmung aller existierenden Wesenheiten durch den Menschen basiert auf der definierten Unterscheidung zwischen dem Dasein und dem Nicht-Dasein. Dabei ist die Abgrenzung von dem Diesseits als Existenzsphäre und dem Jenseits als „Geistersphäre“ willkürlich festgelegt worden. Ob alle Wesenheiten tatsächlich nach dieser Definition bzw. Wahrnehmung existieren, bleibt vorerst dahingestellt.
Über das Nicht-Dasein
Mit Nicht-Dasein definiert man diejenigen existierenden Wesenheiten, deren Existenz nur unter bestimmten Kriterien wahrgenommen werden kann. Sie werden im Wesentlichen in drei Gruppen unterschieden. Diese Wesenheiten gelten als realexistierende Wesenheiten und kommen durch eine Wahrscheinlichkeitsberechnung mit simulierten Informationen zustande, die sowohl traditionell übertragen und übernommen worden sein können, als auch durch selbständige Definition entstanden sein können.
Bei der näheren Betrachtung des Nicht-Daseins wird man feststellen, dass es sich bei den drei Gruppen um die drei Prinzipien für den Aufbau und die Erhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung handelt. Die erste ist die hierarchische Struktur, die zweite ist ihr Spiegelbild und die dritte ist die Macht bzw. die Legalität.
Nach verbreiteter Vorstellung der Menschen stammen alle Wesenheiten von ein und demselben Ursprung oder Schöpfer ab. Dabei gilt der Mensch als die am weitesten entwickelte Wesenheit, die dem Schöpfer gleichzeitig am nächsten steht. Der Schöpfer selbst gilt als die Wesenheit, die das menschliche Ideal bzw. das Gute verkörpert. Durch die Überzeugung von seiner Existenz geht man nicht nur von dem gewährten Zutritt zum Paradies nach dem Ableben aus, sondern glaubt auch zu Lebzeiten unter seiner Obhut zu stehen.
Der Gegensatz zu diesem Ideal ist das Böse, das als logisch existierende Opposition alles im Gleichgewicht entstehen lässt. Das Böse ist die Schöpfung eines zerstörerischen Ideals, das gegen alles das gerichtet ist, was als Gut definiert wurde. Die Existenz des Bösen beginnt, wenn die Überzeugung von dem guten Ideal abweicht oder abgebaut wird und damit eine Entfernung von dem Schöpfer des Guten bedeutet.
Die Macht bzw. die instrumentelle Kontrolle existiert gleichermaßen für das Ideal des Guten und für das des Bösen. Bei ihr handelt es sich um eine vorbestimmte oder definierte Richtigkeit bezüglich der Zulässigkeit auf der einen Seite und der Bestrafung auf der anderen Seite. Im weiteren Sinn ist die Legalisierung also ein Mittel, das bei einer Abweichung vom guten Ideal zum bösen die Durchsetzung mittels Macht rechtfertigt.
Dabei hängt die Existenz der Macht und der Legalität von der jeweiligen Glaubensrichtung und der Überzeugung der Gesellschaftsform ab, die wiederum durch ihre eigene hierarchische Struktur aufgebaut ist.