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Selbstverteidigung

Während das Pahuyuth für ein Überleben in rechtsfreien Räumen konzipiert wurde, genießen wir heutzutage die Vorzüge eines Rechtsstaats in dem Gewalten zum Schutz der Bürger durch Recht und Gesetz geregelt und beschränkt werden:

Der Schutz des einzelnen ist Aufgabe des Staates.

Mit anderen Worten: Der Schutz von Rechten gegen die Verletzung ist grundsätzlich Aufgabe des Staates, abweichend von diesem Grundsatz, kann Selbstschutz durch Eingriff in fremde Rechte zulässig sein, wenn der Schutz des Staates nicht rechtzeitig oder nicht zu erlangen ist. Besonders dann, wenn die Selbstschutzhandlung besonders gestattet ist.

Als Vermittler einer traditionellen Kampfkunst und Bewahrern von überlieferten Traditionen, Kultur und Bräuchen, sehen wir uns in der Verantwortung unseren Schülern zu einem gesunden und rechtschaffenden Umgang mit ihrem Kampfwissen zu verhelfen.

Selbstverteidigung im Rahmen des Gesetzes verstehen wir daher nicht als eigenständige Pahuyuth Disziplin, sondern als fachübergreifende Kompetenz und wertvolle Grundeinstellung, die wir allen unseren Schülern vermitteln. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine strenge Rechtskonformität und -auslegung, die wir als unabdingbare Grundlage für eine realistische Selbstverteidigung erachten.