Beisitzerschaft
Als Beisitzerschaft bezeichnet die Tätigkeit eines Graduierungsträgers als primärer Wissensvermittler, Wegbegleiter, Ratgeber für einen Prüfling während der Prüfungsphase.
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Als Beisitzerschaft bezeichnet die Tätigkeit eines Graduierungsträgers als primärer Wissensvermittler, Wegbegleiter, Ratgeber für einen Prüfling während der Prüfungsphase.