Als Beisitzerschaft bezeichnet die Tätigkeit eines Graduierungsträgers als primärer Wissensvermittler, Wegbegleiter, Ratgeber für einen Prüfling während der Prüfungsphase.
Als Beisitzerschaft bezeichnet die Tätigkeit eines Graduierungsträgers als primärer Wissensvermittler, Wegbegleiter, Ratgeber für einen Prüfling während der Prüfungsphase.