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Die Traditionelle Vorstufe
In früherer Zeit mussten sich Pahuyuth-Schüler bei einem Lehrer bewerben, indem sie sich beispielsweise als Tempelnovizen (Dek Wat, Kirchenkind) betätigten. Anfänglich wurde jeder dieser Schüler lediglich zur Probe aufgenommen, um zunächst seinen Charakter und sein Gedankengut zu prüfen.
Dabei vermittelten die alten Lehrer zwar den Einblick in das Kampfwissen, jedoch keine konkreten Kampftechniken, um einen möglichen Missbrauch durch einen nicht aufgenommenen Schüler zu verhindern. Erst in einer späteren Phase entschied der Lehrer, ob und in wieweit es ihm möglich sei, dem Novizen die erbetenen Kenntnisse zu vermitteln und ihn als vollwertigen Schüler (Grüngurt) aufzunehmen.
In Anlehnung an die buddhistischen Gewänder der Tempelnovizen, tragen Pahuyuth Probeschüler (Lugsidt Todlong) auch heute noch einen Gelbgurt. Anstelle von Reinigungsarbeiten im Tempel gibt es heutzutage einen strukturierten Anfängerkurs (Gelbgurtkurs) in dem die Grundlagen des Pahuyuth vermittelt werden.
Die Moderne Vorstufe
Die Lehrinhalte der Vorstufe (Lugsidt) basieren auf der standardisierten Neufassung der traditionellen Pahuyuth Unterrichtskonzeption und werden als „Probeschülerphase“ (Gelbgurt) bezeichnet. Die Inhalte dieser Phase bestehen, im Sinne des dualen Vermittlungsprinzips, aus der technischen Qualifikation und der Trägerwürdigkeit.
1. Technische Qualifikation
Die Technische Qualifikation beinhaltet die Grundlagen des Pahuyuth Kampfwissens, bestehend aus
- Körperaufbauübungen (30 Übungen bzw. LQM0)
- Körperliches Einsetzen (LS-01)
- Abwehrkenntnisse (LS-02)
- Sicherheitswissen (LS-03)
- Theoretische Grundlagen.
Die technische Qualifikation wird bei der Aufnahmeprüfung durch einen Lehrer oder einen hierfür qualifizierten Prüfer festgestellt.
2. Trägerwürdigkeit
Praktizierende des Pahuyuth sind Träger von Wissen. Als Trägerwürdigkeit bezeichnet man die psychische Selbsteinstellung bzw. den Charakter des Prüflings. Die Trägerwürdigkeit wird im Rahmen eines speziellen Aufnahmerituals (Trägerwürdigkeitsprüfung) durch das Kollegium der Graduierungsträger festgestellt.
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