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Hintergrund
Die Bezeichnung „Kniespezialist“ ist keine Qualifikation an sich, sondern ein Attribut das jemandem zugesprochen wird, der sich in der Anwendung von Knietechniken als besonders geschickt erwiesen hat.
In früherer Zeit dienten solche Begriffe vor allem der Bewerbung von Kampfpaarungen beim wettenden Publikum. Zu jener Zeit stand bei den Wettern weniger die Frage nach Punkten, Sieg oder Niederlage im Fokus, sondern ob und wie sich zum Beispiel ein Kniespezialist gegen einen Faustspezialisten durchsetzen würde.
Gewettet wurde entsprechend für oder gegen den Erfolg von bestimmten Knietechniken für die der Kniespezialist bekannt war. Im Erfolgsfall wurden die Kämpfer von den Wettern mit Prämien entlohnt.
Weil die Disziplin MUAI nicht mehr als Kampfsport sondern als „Stehkampf ohne Regeln“ gelehrt wird, hat die Bezeichnung Kniespezialist heutzutage eher einen akademischen Wert. Nichtsdestotrotz lassen sich aus dem Lehrplan dieser Disziplin einige theoretische Mindestanforderungen ableiten, die eine solche Bezeichnung rechtfertigen würden.
Theoretische Mindestanforderungen
Um jemanden als Muai-Kniespezialist bezeichnen zu können, sollten folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Der Kämpfer sollte sich als MUAI-Kämpfer (mindestens Weißgurt) qualifiziert haben.
- Der Kämpfer sollte die 200 Grundtechniken des MUAI sicher ausführen können.
- Der Kämpfer sollte die 39 Knievarianten im offensiven, neutralen und defensiven Stand ausführen können.
- Der Kämpfer sollte die 39 Knievarianten in jeweils fünf Schlagarten variieren können.
- Der Kämpfer sollte die 39 Knievarianten nach Belieben mit Vorstufentechniken, Basistechniken und Technikvarianten kombinieren können.
- Der Kämpfer sollte mindestens neun eigene Knievarianten in steigender, paralleler und fallender Richtung entwickelt haben.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Knievarianten mindestens drei Anwendungen gegen Faust beherrschen.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Knievarianten mindestens drei Anwendungen gegen Fuß beherrschen.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Knievarianten mindestens drei Anwendungen gegen Ellenbogenbeherrschen.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Knievarianten mindestens drei Anwendungen gegen Knie beherrschen.
- Der Kämpfer sollte in der Lage sein, vorwiegend bis ausschließlich Knievarianten als Kontertechniken gegen einen Gegner einzusetzen, der Faust, Fuß, Ellenbogen und Knie verwendet.
- Der Kämpfer sollte in der Lage sein, mindestens 13 der 39 Knievarianten nach vorheriger Ankündigung anwenden zu können. Dies setzt die Fähigkeit zur vollständigen Beherrschung des Kampfgeschehens voraus.
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