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Hintergrund
Die Bezeichnung „Fußspezialist“ ist keine Qualifikation an sich, sondern in erster Linie ein Attribut das jemandem zugesprochen wird, der sich in der Anwendung von Fußtechniken als besonders geschickt erwiesen hat.
In früherer Zeit dienten solche Begriffe vor allem der Bewerbung von Kampfpaarungen beim wettenden Publikum. Zu jener Zeit stand bei den Wettern weniger die Frage nach Punkten, Sieg oder Niederlage im Fokus, sondern ob und wie sich zum Beispiel ein Fußspezialist gegen einen Faustspezialist durchsetzen würde.
Gewettet wurde entsprechend für oder gegen den Erfolg von bestimmten Fußtechniken für die der Fußspezialist bekannt war. Im Erfolgsfall wurden die Kämpfer von den Wettern mit Prämien entlohnt.
Weil die Disziplin MUAI nicht mehr als Kampfsport sondern als „Stehkampf ohne Regeln“ gelehrt wird, hat die Bezeichnung Fußspezialist heutzutage eher einen akademischen Wert. Nichtsdestotrotz lassen sich aus dem Lehrplan dieser Disziplin einige theoretische Mindestanforderungen ableiten, die eine solche Bezeichnung rechtfertigen würden.
Theoretische Mindestanforderungen
Um jemanden als Muai-Fußspezialist bezeichnen zu können, sollten folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Der Kämpfer sollte sich als MUAI-Kämpfer (mindestens Weißgurt) qualifiziert haben.
- Der Kämpfer sollte die 200 Grundtechniken des MUAI sicher ausführen können.
- Der Kämpfer sollte die 39 Fußvarianten im offensiven, neutralen und defensiven Stand ausführen können.
- Der Kämpfer sollte die 39 Fußvarianten in jeweils fünf Schlagarten variieren können.
- Der Kämpfer sollte die 39 Fußvarianten nach Belieben mit Vorstufentechniken, Basistechniken und Technikvarianten kombinieren können.
- Der Kämpfer sollte mindestens neun eigene Fußvarianten in steigender, paralleler und fallender Richtung entwickelt haben.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Fußvarianten mindestens drei Anwendungen gegen Faust beherrschen.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Fußvarianten mindestens drei Anwendungen gegen Fuß beherrschen.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Fußvarianten mindestens drei Anwendungen gegen Ellenbogenbeherrschen.
- Der Kämpfer sollte zu jeder der 39 Fußvarianten mindestens drei Anwendungen gegen Knie beherrschen.
- Der Kämpfer sollte in der Lage sein, vorwiegend bis ausschließlich Fußvarianten als Kontertechniken gegen einen Gegner einzusetzen, der Faust, Fuß, Ellenbogen und Knie verwendet.
- Der Kämpfer sollte in der Lage sein, mindestens 13 der 39 Fußvarianten nach vorheriger Ankündigung anwenden zu können. Dies setzt die Fähigkeit zur vollständigen Beherrschung des Kampfgeschehens voraus.
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